Skip to content

How To Projektförderung (UV)

Bitte scrollt nach unten für die deutsche Version

Zum Download: Richtlinien Projektförderung
Guidelines for Project Funding


Wie hoch ist die Förderung?

Maximale Fördersumme für individuelle Projekte:

  • 100  Künstler_innenhonorar
  • 400 € für Materialkosten etc.

Maximale Fördersumme für Gruppenprojekte

  • maximal 400 € für Künstler_innenhonorare (80 € / Person)
  • maximal 800 € für Materialkosten etc

Wer kann ansuchen?

Alle Studierenden können um Projektföderung ansuchen. Es können entweder Gruppenprojekte oder individuelle Projekte gefördert werden. Bei Gruppenprojekten muss es eine_n Antragsteller_in bzw. Ansprechperson geben. Pro Jahr kann nur ein Projekt pro Person oder Gruppe gefördert werden. Personen, deren Projekt innerhalb des letzten Studienjahrs gefördert wurde, können nicht berücksichtigt werden.


Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

Es gelten zunächst die in der Ausschreibung definierten Kriterien. Darüber hinaus wird bei der Auswahl der Projekte bevorzugt, die folgende Ansätze berücksichtigen:

  • antirassistisch, antiklassistisch, antidiskriminatorisch, queer-feministisch, partizipativ und um Barrierefreiheit bemüht
  • kostenlose Zugänglichkeit bei Veranstaltungen
  • ressourcenschonene Umsetzung und Fokus auf Nachhaltigkeit
  • Vernetzung zwischen Angehörigen der Akademie und Institutionen, Kollektiven oder Gruppen
  • Creative commons/anti copyright: Für den Fall, dass im Zuge eines Projektes ein anderes Urheberrecht gewählt wird, so muss dies begründet werden. Geförderte Projekte sollten frei zugänglich sein. Wir bitten um eine Erläuterung der Dauer und Form der Zugänglichkeit – je nach Medium.

Die ÖH Finanzierung muss mindestens einmal in der Arbeit erwähnt werden. Das ÖH Logo muss sichtbar sein. Das Logo findet ihr im Downloadbereich (-> Logo)


Welche Projekte können nicht gefördert werden?

  • Projekte, die im Rahmen eines Seminars stattfinden oder als „Klassenprojekte“ organisiert werden;
  • Projekte mit parteipolitischen Charakter oder Projekte im Rahmen von Veranstaltungen mit überwiegend parteipolitischem Charakter;
  • Projekte mit überwiegend kommerziellem Charakter oder Projekte im Rahmen von Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter;
  • Projekte mit (überwiegender) Finanzierung durch Institutionen (Galerien, Museen, Kulturinstitutionen)

Welche Kosten können gefördert werden?

  • Materialkosten
  • Raummiete (allerdings muss begründet werden, warum die Anmietung eines Raums nötig ist und nicht auf freie Räume zurückgegriffen werden kann)
  • Reise- und Transportkosten: Hier müssen drei Preisvorschläge/Kostenvoranschläge eingeholt werden. Wenn nicht das günstigste Angebot gewählt wird, muss dies schriftlich begründet werden. Bahntickets müssen entwertet sein, bei Flugtickets brauchen wir den Boardingpass.
  • Equipmentleihe: sofern nicht an der Akademie oder der ÖH vorhanden. Bitte erkundigt euch nach der Equipement-Liste der Hochschüler_innenschaft.
  • Equipmentkauf: Nur, falls nicht an der Akademie vorhanden. Falls die Kosten mehr als 100 € betragen, geht das Equipment nach Ende des Projekts in den Besitz der ÖH über. Wir können Equipmentankäufe leider nicht bezuschussen.
  • Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und Symposien: nur förderbar, wenn die Informationen und Erfahrungen anderen zugutekommen (Workshops, Projekte, Ausstellungen, Seminare, Artikel, etc.).
  • Publikationen: nicht-profitorientierte Publikationen werden bevorzugt; periodische Publikationen können nur einmal unterstützt werden. Für Publikationen gilt, dass das ÖH-Logo auf der Publikation sichtbar sein muss. Um die herausgegeben Publikationen allen zugänglich zu machen, sollten 3 Exemplare der ÖH zukommen.
  • Nicht förderbar sind: Kosten für Unterbringung, Versorgung, Catering und Alkohol sowie touristische Aktivitäten.

Wie ist abzurechnen?

Bei der ÖH der AkBild können grundsätzlich Werkverträge/Honorarnoten und Refundierungen eingereicht werden. Welche Kosten erstattet werden, erfahrt Ihr im Rahmen der Förderzusage. Es können immer nur Ausgaben des jeweils aktuellen Studienjahr (1.7. bis 30.6.) bezahlt werden.

Refundierung

Eine Refundierung ist eine Rückerstattung entstandener Kosten. Es kann nur die Person refundiert werden, der die Kosten entstanden sind. Dafür braucht Ihr:

  • Refundierungsformular
  • Originalbelege der getätigten Ausgaben; aus dem Beleg muss hervorgehen, was in welcher Stückzahl wann und wo gekauft wurde.
  • Kontoauszug, auf dem die Zahlung ersichtlich wird, wenn es sich um eine Online- oder Kreditkartenzahlung handelt.
  • Alle Drucksorten müssen mit dem Vermerk versehen werden: “Gefördert mit Mitteln der Hochschüler_innenschaft der Akademie der Bildenden Künste”. Wo Logos angebracht werden können, ist auch dieses zu verwenden.

Werkverträge/Honorarnoten

Im Fall von Honorarnoten im Rahmen eines geförderten Projekts gibt es zwei Möglichkeiten, diese abzurechnen:

  • die beauftragte Person reicht ihren Werkvertrag/Honorarnote mit diesem Formular selbst ein;
  • die beauftragte Person stellt ihre Honorarnote an Euch, Ihr überweist das Geld und rechnet dann die Honorarnote als Refundierung mit der ÖH ab.

Wie funktioniert die Einreichung?

Einreichungen können nur berücksichtigt werden, sofern sie über die Projektförderungsseite erfolgen: https://www.oehakbild.info/einreichseite-projektfoerderung. Wenn Ihr im laufenden Studienjahr Projekte einreichen wollt, wendet Euch bitte an Eure Studienvertretung (-> Was ist die ÖH)


Jury & Entscheidungsprozess

Eine Jury, bestehend aus eine_r Vertreter_in der Liste der Hochschüler_innenschaft an der Akademie der Bildenden Künste und zwei weiteren, durch die Universitätsvertretung nominierten Personen, sichtet die anonymisierten Einreichungen und übermittelt der Universitätsvertretung ihre Vergabevorschläge. Die Entscheidung über die Dotierung der Gelder erfolgt in einer öffentlichen UV-Sitzung.