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Wie kann ich mitmachen?

Die Österreichische Hochschüler:innenschaft ist die Interessensvertretung der Studierenden in ganz Österreich. Die Bezeichnung ÖH meint eigentlich die Bundesorganisation, an den Universitäten heißen wir formell Hochschüler- und Hochschülerinnenschaft.

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten bei uns mitzumachen. Viele Studierende setzen sich in verschiedenen Gremien für die Belange aller Studierenden ein. So haben Studierende in Österreich bei einigen wichtigen Entscheidungsprozessen (z.B. Studienpläne, Berufungen von Professuren usw.) Mitbestimmungsrechte. Die Studierenden werden von der  Universitätsvertretung entsandt.

Auch wenn die jahrzehntelange Institutionalisierung der ÖH etwas verstaubt erscheint, ist die Inanspruchnahme der Mitbestimmung im Rahmen der Universität unumgänglich. Viel zu oft möchten z.B. Lehrende ihre Ansprechpersonen aus dem Kreis der Studierenden selbst wählen. Aber genau diese Entscheidung liegt bei uns Studierenden, weshalb alle zwei Jahre die Studierendenvertretung gewählt wird.

Als studentisches Mitglied der ÖH kannst Du in vielen unterschiedlichen Gremien, Kommissionen oder auch in den Referaten mitarbeiten. Sieh Dich auf der Webpage um, kontaktiere deine Studienvertretung oder unser Büro für Möglichkeiten zur Mitarbeit.


Vertretungsarbeit der ÖH Akbild

Rektorat, Senat und Unirat sind die drei Leitungsgremien der Universität.

Zwischen Rektorat und ÖH-Vertreter_innen finden laufend Gespräche im Rahmen von monatlichen Jour Fix statt.

Im Unirat hat der ÖH-Vorsitz die Möglichkeit, zu speziellen Themenpunkten eingeladen zu werden, wozu es Sitzungsprotokolle gibt. Eine Anwesenheit während der restlichen Zeit oder die Anwesenheit von Gästen ist nicht möglich.


Senat

Der Senat ist eines der drei Leitungsgremien der Universität und kann aus 18 oder 26 Mitgliedern bestehen. Der Senat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Wahl des Senats findet alle drei Jahre statt.

Die Aufgaben des Senates werden durch das Universitätsgesetz geregelt: Es sind unter anderem der Erlass und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorates, Zustimmung zum vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans, Erstellung eines Dreiervorschlages an den Unirat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors. Mitwirkung an und Beschlüsse über Habilitationsverfahren und Berufungsverfahren, Einsetzung der CuKos, Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge, Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission gehören auch zu den Aufgaben.

Zusammensetzung

  • 13 Professor_innen (ordentliche Professor_innen)
  • 6 Studierende (6 Vertreter_innen)
  • 6 Personen aus dem Mittelbau (außerordentliche Professor_innen, Assistent_innen, wissenschaftliches Personal)
  • 1 Person vom allgemeinem Personal.

Siehe auch: Senat – Akademie der bildenden Künste Wien


Curricula-Kommissionen (CuKo)

Die CuKo ist das das Studienfach betreffende Kommunikationsorgan, erlässt Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge und bildet die Basis für diesbezügliche Entscheidungen im Senat.CuKos werden vom Senat bestellt, am Ende gehen Beschlüsse der CuKo in den Senat zurück. CuKos werden für jede Studienrichtung eingesetzt.

Die CuKo ist vom Vizerektor/der Vizerektorin für Lehre und Forschung zumindest einmal im Studienjahr zur Beauftragung der Lehre für die im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen anzuhören.

CuKos stehen die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung durch die Studierenden und der Evaluation des Lehrbetriebs in dem betreffenden Studium zur Verfügung und sollen mind. einmal im Studienjahr über die Ergebnisse beraten. Sie können, wenn Probleme im Lehrbetrieb auftreten, dem Vizerektor/der Vizerektorin für Lehre und Forschung Vorschläge zu deren Lösung anbieten.

Der/die Vorsitzende der jeweiligen CuKos muss bei Bedarf für die Anerkennnung von Prüfungen vor der Genehmigung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Forschung oder in Angelegenheiten von Anträgen auf Nostrifizierung eine Stellungnahme abgeben.

Zusammensetzung

Die CuKo ist paritätisch besetzt (3 – 3 – 3 bzw. 4 – 4 – 4):

  • 3 Personen vom Mittelbau
  • 3 Studierende (3 Vertreter_innen)
  • 3 Professor_innen
  • 1 nicht stimmberechtigtes Mitglied des AFG

Vertreterinnen und Vertreter (Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb) sind von der jeweiligen Gruppe im Senat zu nominieren. Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sind von der Universitätsvertretung zu entsenden.


Habilitationskommission

Ziel der Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefungnis (venia docendi) für ein angestrebtes wissenschaftliches oder künstlerisches Unterrichtsfach durch das Rektorat.

Die Habilitationskommission muss einerseits aufgrund von eingeholten Gutachten über die von der Bewerber_in vorgelegten schriftlichen Arbeiten einschließlich der Habilitationsschrift und der eingelangten Stellungnahmen, die künstlerische oder wissenschaftliche Qualifikation prüfen; andererseits muss sie feststellen, ob die Bewerber_in oder über die entsprechenden didaktischen Fähigkeiten verfügt.

Anschließend entscheidet die Habilitationskommission mit Beschluss über die erbrachten Nachweise und leitet über einen Antrag an das Rektorat das weitere Verfahren zur Erteilung der Lehrbefugnis ein.

Zusammensetzung

Der Senat setzt die Habilitationskommission ein und bestimmt die Gesamtzahl sowie die Anzahl der Mitglieder aus den einzelnen Gruppen von Universitätsangehörigen.

Die Habilitationskommission besteht aus höchstens 9 Mitgliedern. Mehr als die Hälfte der Mitglieder müssen Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren sein. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, sowie die Studierenden stellen jeweils mindestens ein Mitglied. Das Mitglied der Studierenden muss zumindest den ersten Studienabschnitt einer für das beantragte Habilitationsfach in Betracht kommenden Studienrichtung abgeschlossen haben.

Die Mitglieder der Habilitationskommission werden durch die Vertreter_innen der jeweiligen Gruppe von Universitätsangehörigen im Senat bzw. der Studierenden durch die gesetzliche Vertretung der Studierenden entsendet.

Das an Lebensjahren ältesten Mitglied beruft die konstituierende Sitzung der Habilitationskommission ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden.


Berufungskommission

In der Berufungskommission werden Berufungsverfahren für Universitätsprofessor_innen, also die Aufnahme in vertragliche Arbeitsverhältnisse zur Universität, abgewickelt. Geregelt werden diese durch §§98 und 99 Universitätsgesetz.

Der Senat setzt eine entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission ein, die Universitätsprofessor_innen stellen dabei mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

Die Berufungskommission hat zu überprüfen, ob die vorliegenden Bewerbungen die Ausschreibungskriterien erfüllen und jene Bewerbungen, die die Ausschreibungskriterien offensichtlich nicht erfüllen, auszuscheiden. Die übrigen Bewerbungen sind den Gutachter_innen zu übermitteln, welche die Eignung der Bewerber_innen für die ausgeschriebene Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors zu beurteilen haben.

Die Berufungskommission erstellt aufgrund der Gutachten und Stellungnahmen einen begründeten Besetzungsvorschlag, der die drei für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten Kandidat_innen zu enthalten hat. Ein Vorschlag mit weniger als drei Kandidat_innen ist besonders zu begründen. Dieser Vorschlag wird an die Rektor_in übermittelt. Die Rektor_in hat allen geeigneten Kandidat_innen Gelegenheit zu geben, sich in angemessener Weise zumindest dem Fachbereich und dem fachlich nahe stehenden Bereich zu präsentieren.

Siehe Richtlinie für Berufungsverfahren für Universitätsprofessor_innen


Institutskonferenz

Zusammensetzung

In diesem Gremium sind alle in den Organisationseinheiten und Dienstleistungsabteilungen tätigen Personen vertreten, also auch die Studierenden, die durch die jeweilige Studienvertretung nominiert und durch die Unversitätsvertretung entsendet werden.

Die Institutskonferenz ist als solches nicht mehr gesetzlich verankert und existiert an der Akademie nur mehr für das Institut der bildenden Kunst. Einrichtung und Aufgabenbereiche sind im Organisationsplan, einem Teil der Satzung der Akademie der bildenden Künste zu finden.

Aufgaben der Institutskonferenz sind die laufende Kommunikation, Information und Koordination aller Belange des Instituts, insbesondere auch Mitwirkung bei Wissensbilanz, Leistungsberichten und Evaluierung, sowie bei der Erstellung des Entwicklungsplanes.

Weitere Aufgaben sind Entscheidungen über das dem Institut zugeteilte Budget, die Beantragung der Lehre und die Festsetzung der Termine der Zulassungsprüfung.


Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AfG)

An jeder Universität ist vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten.

Der AFG nimmt an verschiedenen Kommissionen teil, hat aber nur Beobachterstatus; er ist bei Bewerbungen mit 1 Person vertreten (Kontrollinstanz).

Die Aufgabe des AFG ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Der AFG überprüft Ausschreibungstexte, ist Ansprechpartner_in in Gleichbehandlungsfragen, sowie bei Streit und Mobbing.

Die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sind bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen dieser Tätigkeit in ihrem beruflichen Fortkommen nicht benachteiligt werden.

Den Mitgliedern des Arbeitskreises ist vom Rektorat in allen inneruniversitären Angelegenheiten Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Geschäftsstücke, Unterlagen und in die automationsunterstützt aufgezeichneten Daten über das Personal der Universität zu geben, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben des Arbeitskreises erforderlich ist. Einsicht in die Personalakten ist nur mit Genehmigung der Betroffenen zulässig. Vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen können Auskünfte, Gutachten und Stellungnahmen facheinschlägiger Expertinnen oder Experten eingeholt werden. Diese Expertinnen oder Experten sind dann zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Zusammensetzung

Die Anzahl der Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sowie deren Funktionsdauer ist in der Satzung festzulegen. Die im Senat vertretenen Gruppen von Universitätsangehörigen sind berechtigt, Mitglieder in einem in der Satzung festgelegten Verhältnis in den Arbeitskreis zu entsenden. Aus dem Kreis der Mitglieder des Arbeitskreises ist eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender zu wählen. Der Vorsitz des AfG besteht aus 3 Mitgliedern: 1 Vorsitz und 2 Vertreter_innen:

  • 6 Professor_innen,
  • 4 Assistent_innen,
  • 4 Studierende (davon 2 Vertreter_innen),
  • 2 Personen Allgemeines Universitätspersonal

Siehe auch: Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Akademie der bildenden Künste Wien


Arbeitsgruppe gegen Diskriminierung und Benachteiligung (AGDB)

Die ADGB entwickelt ein akademie-internes Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung der antidiskriminatorischen Betriebsvereinbarung. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre, endet jedoch jedenfalls mit der Funktionsperiode des für Personalangelegenheiten zuständigen Mitgliedes des Rektorats.

Zusammensetzung

Die Arbeitsgruppe gegen Diskriminierung und Benachteiligung (AGDB) besteht aus 10 Mitgliedern.

  • 2 Vertreter_innen des Rektorats,
  • 2 Mitgliedern des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen,
  • jeweils einer_einem zu nominierenden Vertreter_in des Betriebsrates für das künstlerisch-wissenschaftliche Personal und jenes für das allgemeine Universitätspersonal,
  • 1 Vertreter_in der Behindertenvertrauenspersonen,
  • 1 Vertreter_in der Rechts- und Personalabteilung,
  • 1 Vertreter_in des Netzwerkes für Frauenförderung,
  • 1 Vertreter_in der Österreichischen Hochschüler_innenschaft der Akademie der bildenden Künste
    Wien

Arbeitsgruppe Barrierefrei Arbeiten und Studieren

Der Zweck der Arbeitsgruppe ist die Vernetzung und Bündelung von Anliegen, Erfahrungen, Kompetenzen und Ideen, die folgende Gleichstellungsziele betreffen:

  • den Abbau von Barrieren im Bereich der Studien- und Arbeitsbedingungen
  • die Verbesserung von Karrierechancen bzw. eine aktive Förderung von Menschen mit Behinderungen im künstlerisch-wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personal
  • die Auseinandersetzung mit der Frage nach der Normativität von (Nicht-)Behinderung in der künstlerisch-wissenschaftlichen Betätigung in Forschung und Lehre.

Aufgaben der Arbeitsgruppe

  1. Evaluierung von betrieblichen Maßnahmen zur Herstellung von möglichst barrierefreien Arbeits- und Studienbedingungen
  2. Erarbeitung von Empfehlungen und (Projekt-)Ideen zur Umsetzung der in Punkt 3 genannten Ziele, z.B. Leitfäden zur möglichst barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen, Empfehlungen zur Aufbereitung von Lehrmaterialien oder zu E-Accessibility, Vorschläge für infrastrukturelle Anschaffungen, beispielsweise die Einrichtung von barrierefreien Medienproduktionsstationen, taktilen Leitsystemen, Regenerationsräumen, induktiven Höranlagen usw.
  3. Erarbeitung von Empfehlungen für innerbetriebliche Fortbildungs- und bewusstmachende und reflektierende Maßnahmen im Bereich Teilhabe und Inklusion
  4. Erarbeitung von strukturbildenden Maßnahmen zur Öffnung der Akademie für Studierende mit Behinderungen z.B. durch Etablierung von Informationsformaten, die Wege zum Studium an der Akademie für Studieninteressierte mit Behinderungen aufzeigen
  5. Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts

Zusammensetzung

  • 2 Vertreter_innen der Behindertenvertrauenspersonen der Betriebsrät_innen
  • Behindertenbeauftragte für die Studierenden,
  • 2 Vertreter_innen des AfG
  • 2 Vertreter_innen der ÖH
  • 1 für die Personalentwicklung zuständigen Person.

Beratungsgremium Gender / Queer / Decolonial / Critical Race Studies

Die Ausschreibung der Gender/Queer/Decolonial/Critical Race Studies-Lehraufträge erfolgt jedes Jahr zu Beginn des Sommersemesters.

Die Auswahl der Lehraufträge erfolgt in zwei Schritten: Ein in den Gender/Queer/Decolonial/Critical Race-Studies fachlich versiertes Beratungsgremium erstellt eine Shortlist von Bewerbungen. Diese wird an die Institutsleitungen übermittelt, welche dann jeweils gemeinsam mit den entsprechenden Vorsitzenden der Curricularkommissionen für ihren Bereich die Endauswahl treffen. Die Beauftragung erfolgt durch das Vizerektorat für Kunst | Lehre.


Akademie Kunst Öffentlichkeit

Beirat Akademie | Kunst | Öffentlichkeit

Der Beirat Akademie Kunst Öffentlichkeit betreut die Ausschreibungen in Zusammenhang von Akademie Kunst Öffentlichkeit und begleitet die jährlichen Veranstaltungen.

Aufgaben
  • Beratungsgremium
  • Ansprechpersonen intern (Unterstützung Einreichungen, Förderung, Realisierung)
  • Ausschreibung
  • Präsentation der geförderten Projekte
  • Informationssprechstunde (1-2 im Semester) und
  • Informationstag mit Gastvortrag (1 x im Jahr geplant)
Zusammensetzung

Vorsitz durch die Rektor_in, 7 Vertreter_innen des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals aus den verschiedenen Instituten, 2 Vertreter_innen des allgemeinen Personals, 4 Studierendenvertreter_innen.

Jury Akademie | Kunst | Öffentlichkeit

Die Ausschreibung Akademie | Kunst | Öffentlichkeit für Projektförderung/Zuschüsse lädt alle ordentlichen Studierenden sowie Mitarbeiter_innen der Akademie zur Einreichung von Projekten ein, die sich proaktiv im öffentlichen Raum positionieren bzw. den öffentlichen Charakter der Akademie herausstellen – auch in Zusammenarbeit mit Initiativen/Institutionen oder durch diskursive Interventionen und Installationen etc.

Die Einreichung zur Förderung für Zuschüsse ist möglich für Projekte und Interventionen, die von Mitarbeiter_innen und Studierenden der Akademie initiiert und umgesetzt werden (Einreichungen werden nur von @student.akbild.ac.at und @akbild.ac.at-Email-Adressen akzeptiert!), und für Einzelpersonen, Gruppen und Fachbereiche.

Zusammensetzung

Die Jury Akademie Kunst Öffentlichkeit besteht aus fünf vom Senat nominierten Personen (Lehrende, allgemeines Personal), einer Studierendenvertreter_in, zwei externen Jurymitgliedern, der Rektor_in und einer Vertreter_in des Büros für Öffentlichkeitsarbeit


Weitere Jurys, Kommissionen, Arbeitsgruppen

Neben den oben angeführten Kollegialorganen, Gremien und Arbeitsgruppen setzen sich Studierendenvertreter_innen zudem in folgenden Jurys und Kommissionen für die Belange der Studierenden ein:

  • AG Rundgang: dient der Koordination zwischen den Instituten untereinander, der Kommunikation mit der Öffentlichkeitsarbeit, der GTB und dem Rektorat zur Vorbereitung des Rundgangs.
  • Stipendienkommission: entscheidet über folgende Stipendienprogramme: Projektförderungen, Förderungsstipendium, Leistungsstipendium und Arbeitsstipendium und trifft die Vorentscheidung für das Ö1 Talentestipendium.
  • Preisjury Kunst, Fügerpreis: vergibt jährlich Preise für künstlerische Diplom-/Abschlussarbeiten
  • Ausstellungskommission: entscheidet über strategische Ausrichtung der Ausstellungsräume sowie über Strukturen und Abläufe in den Ausstellungen
  • Wissenschaftspreis: Preise für künstlerische Diplom-/Abschlussarbeiten
  • Gustav-Peichl-Preis zur Auszeichnung hervorragender Architekturzeichnungen von ordentlichen Studierenden; wird alle 2 Jahre vergeben