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First Try // OPEN CALL – Projektförderung StV IKL


Deadline: 03.03.2023 Freitag bis 23:59  Uhr

Einreichungen an: oehikl@akbild.ac.at


Die STV-IKL lädt zum ersten Versuch einer Großprojektförderung ein!

Möchtest du neue Materialien oder Techniken ausprobieren? Hast du ein neues Ausstellungskonzept oder eine Idee für eine künstlerische Arbeit im Kopf? Liebst du Experimente?

Wir möchten dir die Möglichkeit bieten, den Prozess von Projekt Förderungsansuchen kennenzulernen. 

First Try’s können sich widerspiegeln durch Anstrengungen, Bemühungen, Vorhaben, Untersuchungen … das Thema ist sehr offen gestaltet, weswegen wir eine Vielfalt von Materialien und/oder Ideen sehen wollen, welche erste Versuche zeigen.


Wie hoch ist die Förderung?

100 Euro Künstler:innenhonorare 

200 Euro Materialkosten etc.


Wer kann ansuchen?

Alle Studierenden aus dem Künstlerischen Lehramt können um Projektförderung ansuchen. Pro Jahr kann nur ein Projekt pro Person gefördert werden. Personen, deren Projekt innerhalb des letzten Studienjahres gefördert wurde, können nicht berücksichtigt werden.


Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

Es gelten zunächst die in der Ausschreibung definierten Kriterien. Darüber hinaus wird bei der Auswahl der Projekte bevorzugt, die folgende Ansätze berücksichtigen:

  • antirassistisch, antiklassistisch, antidiskriminatorisch, queer-feministisch, partizipativ und um Barrierefreiheit bemüht
  • kostenlose Zugänglichkeit bei Veranstaltungen
  • ressourcenschonene Umsetzung und Fokus auf Nachhaltigkeit
  • Vernetzung zwischen Angehörigen der Akademie und Institutionen, Kollektiven oder Gruppen
  • Creative commons/anti copyright: Für den Fall, dass im Zuge eines Projektes ein anderes Urheberrecht gewählt wird, so muss dies begründet werden. Geförderte Projekte sollten frei zugänglich sein. Wir bitten um eine Erläuterung der Dauer und Form der Zugänglichkeit – je nach Medium.

Welche Projekte können nicht gefördert werden?

  • Projekte, die im Rahmen eines Seminars stattfinden oder als „Klassenprojekte“ organisiert werden;
  • Projekte mit parteipolitischen Charakter oder Projekte im Rahmen von Veranstaltungen mit überwiegend parteipolitischem Charakter;
  • Projekte mit überwiegend kommerziellem Charakter oder Projekte im Rahmen von Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter;
  • Projekte mit (überwiegender) Finanzierung durch Institutionen (Galerien, Museen, Kulturinstitutionen)

Welche Kosten können gefördert werden?

  • Materialkosten
  • Raummiete (allerdings muss begründet werden, warum die Anmietung eines Raums nötig ist und nicht auf freie Räume zurückgegriffen werden kann)
  • Reise- und Transportkosten: Hier müssen drei Preisvorschläge/Kostenvoranschläge eingeholt werden. Wenn nicht das günstigste Angebot gewählt wird, muss dies schriftlich begründet werden. Bahntickets müssen entwertet sein, bei Flugtickets brauchen wir den Boardingpass.
  • Equipmentleihe: sofern nicht an der Akademie oder der ÖH vorhanden. Bitte erkundigt euch nach der Equipement-Liste der Hochschüler_innenschaft.
  • Equipmentkauf: Nur, falls nicht an der Akademie vorhanden. Falls die Kosten mehr als 100 € betragen, geht das Equipment nach Ende des Projekts in den Besitz der ÖH über. Wir können Equipmentankäufe leider nicht bezuschussen.
  • Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und Symposien: nur förderbar, wenn die Informationen und Erfahrungen anderen zugutekommen (Workshops, Projekte, Ausstellungen, Seminare, Artikel, etc.).
  • Publikationen: nicht-profitorientierte Publikationen werden bevorzugt; periodische Publikationen können nur einmal unterstützt werden. Für Publikationen gilt, dass das ÖH-Logo auf der Publikation sichtbar sein muss. Um die herausgegeben Publikationen allen zugänglich zu machen, sollten 3 Exemplare der ÖH zukommen.
  • Nicht förderbar sind: Kosten für Unterbringung, Versorgung, Catering und Alkohol sowie touristische Aktivitäten.

Wie ist abzurechnen?

Bei der ÖH der AkBild können grundsätzlich Werkverträge/Honorarnoten und Refundierungen eingereicht werden. Welche Kosten erstattet werden, erfahrt Ihr im Rahmen der Förderzusage. Es können immer nur Ausgaben des jeweils aktuellen Studienjahr (1.7. bis 30.6.) bezahlt werden.

Refundierung

Eine Refundierung ist eine Rückerstattung entstandener Kosten. Es kann nur die Person refundiert werden, der die Kosten entstanden sind. Dafür braucht Ihr:

  • Refundierungsformular
  • Originalbelege der getätigten Ausgaben; aus dem Beleg muss hervorgehen, was in welcher Stückzahl wann und wo gekauft wurde.
  • Kontoauszug, auf dem die Zahlung ersichtlich wird, wenn es sich um eine Online- oder Kreditkartenzahlung handelt.
  • Alle Drucksorten müssen mit dem Vermerk versehen werden: “Gefördert mit Mitteln der Hochschüler_innenschaft der Akademie der Bildenden Künste”. Wo Logos angebracht werden können, ist auch dieses zu verwenden.

Werkverträge/Honorarnoten

Im Fall von Honorarnoten im Rahmen eines geförderten Projekts gibt es zwei Möglichkeiten, diese abzurechnen:

  • die beauftragte Person reicht ihren Werkvertrag/Honorarnote mit diesem Formular selbst ein;
  • die beauftragte Person stellt ihre Honorarnote an Euch, Ihr überweist das Geld und rechnet dann die Honorarnote als Refundierung mit der ÖH ab.

Jury & Entscheidungsprozes

Eine Jury, bestehend aus den Studienrichtungsvertretungsmitglieder_innen und einer weiteren externen Person der Akademie der bildenden Künste Wien.