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Jahresvoranschläge zur Beschlussfassung

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden hier die Jahresvoranschläge für 2022/23 sowie 2023/24 zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Beschlussfassung darüber erfolgt in der 6.o.UV-Sitzung vom 21.6.2023

Jahresvoranschlag für das Wirtschaftsjahr 2022/23:

Jahresvoranschlag für das Wirtschaftsjahr 2023/24: