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MAYDAY! Kampagne zur Finanzierung von Maßnahmenbeschwerde und Verwaltungsstrafen

Im Zuge der mittlerweile traditionellen Parade MayDay! anlässlich des 1. Mai 2021 kam es überraschend zu einem großen Polizeieinsatz, nachdem auf dem Baugerüst der Votivkirche ein Transparent entrollt worden war.

Die Polizei ging aufgrund bis dato ungeklärter Umstände massiv gegen Teilnehmende der Kundgebung und Parkbesucher_innen vor: mit Pfefferspray und Hundestaffel wurden Personen augenscheinlich willkürlich durch und aus dem Park gejagt. Die bis dahin friedlich verlaufene Kundgebung wurde dermaßen gestört, dass sie, ohne jemals offiziell aufgelöst worden zu sein, schließlich mehr als zwei Stunden vor dem angekündigten und angemeldeten Abschluss, für beendet erklärt werden musste. Zum Vorgehen der Wiener Landespolizei wurden sowohl von den Grünen wie auch von der SPÖ parlamentarische Anfragen eingebracht. Auch Amnesty International arbeitet an einem Bericht zum gewaltvollen Vorgehen der Sicherheitskräfte und deren mangelndem Aufklärungswillen.

Im Zuge des Sturms auf die angemeldete Versammlung, bei der auch zahlreiche Kinder anwesend waren, wurde eine Studierende der Akademie der bildenden Künste Wien, die zum Filmen des Einsatzes auf das Auto einer Bekannten geklettert war, an den Füßen vom Auto gerissen, wodurch sie Prellungen am gesamten Körper erlitt, und mit der Begründung, sie habe keinen Identitätsnachweis bei sich getragen (soweit richtig, dieser befand sich rund 200 Meter entfernt, in ihrer Tasche, die sie bei Freund_innen gelassen hatte), ins Polizeianhaltezentrum gebracht, wo sie beamtshandelt wurde. Gegen die Festnahme sowie die Amtshandlung im Polizeianhaltezentrum hat die Betroffene mittlerweile eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht. Ein Verfahren wegen Sachbeschädigung (das Auto wies Dellen auf, nachdem die Person vom Auto entfernt wurde) ist beim Bezirksgericht anhängig.

Auch gegen die die Kundgebungsleiter_in sowie eine zweite Teilnehmer_in, fälschlicherweise ebenfalls als Kundgebungsleiter_in adressiert, verhängte die Wiener Landespolizei Strafen in Höhe von rund 800 Euro jeweils, da sie die Identität eines ihnen nicht weiter bekannten Redners nicht Preis gegeben, nicht zur Einhaltung der COVID-19 Schutzbestimmungen aufgefordert und die Blockade eines Einsatzfahrzeuges nicht verhindert hätten.

Aufgrund der eingebrachten Maßnahmenbeschwerde (mit mehreren Punkten) und der verhängten  Verwaltungsstrafen sind Kosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro zu erwarten. Diese können und dürfen nicht an Einzelnen hängen bleiben! Großzügige Spenden erwünscht: Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht!

AT68 6000 0101 1027 2940
Hochschüler_innenschaft an der Akademie der bildenden Künste Wien

(Fotocredits: ORF)