Meldeverpflichtung
Alle Personen, die in Österreich wohnen, müssen sich innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Meldeamt des Wohnsitzes im Inland anmelden (für Wien: https://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/stellen.html).
Welche Unterlagen brauche ich, um mich in Österreich zu melden?
- Meldezettel (muss von der Vermieter_in und von der Mieter_in unterschrieben werden)
- Ausweis
Mit Meldezettel und der Zulassung kann eine Selbstversicherung (für Studierende) abgeschlossen werden.
Was ist die Anmeldebescheinigung?
Unabhängig von der Meldeverpflichtung, müssen sich Studierende aus der EU/EWR binnen 4 Monaten nach Einreise bei der zuständigen Aufenthalts- und Niederlassungsbehörde melden und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Wird keine Anmeldebescheinigung beantragt, kann dies eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldebescheinigung?
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über eine alle Risiken abdeckende Sozialversicherung (z.B. Selbstversicherung für Studierende, Europäische Versicherungskarte)
- Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel (2020: für Alleinstehende rund 920 Euro monatlich, für Paare rund 1.380 Euro monatlich)
- Zulassungsbescheid
Dokumente, die von EU/EWR-Behörden ausgestellt wurden, müssen nur von einer gerichtlich beeideten Dolmetscher_in übersetzt werden.
Verlängerung der Anmeldebescheinigung
Nach 5 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich kann eine Daueranmeldebescheinigung beantragt werden. Mit der Daueranmeldebescheinigung sind EU/EWR-Bürger_innen österreichischen Staatsbürger_innen gleichgestellt.
Kann ich ein Familienmitglied mitbringen, das nicht EU/EWR-Bürger_in ist?
Familienangehörige* von EU/EWR-Bürger_innen, die selbst nicht EU/EWR-Bürger_innen sind, können eine Aufenthaltskarte beantragen. Folgende Dokumente sind für den Antrag notwendig:
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über eine alle Risiken abdeckende Sozialversicherung (z.B. Selbstversicherung für Studierende, Europäische Versicherungskarte)
- Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel (2020: für Alleinstehende rund 920 Euro monatlich, für Paare rund 1.380 Euro monatlich)
- Heirats- oder Verpartnerungsurkunde, Geburtsurkunde
*Familienangehörige: Eltern, Kinder, Ehegatt_innen, Eltern der Ehegatt_in
Alle Urkunden müssen entweder beglaubigt (durch das jeweilige Außenministerium und die zuständige österreichische Vertretungsbehörde) oder mit Apostille versehen werden und sind durch eine gerichtlich beeidete Übersetzer_in in Österreich zu übersetzen.
Arbeiten
Personen aus EU/EWR-Ländern haben in Österreich einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang und brauchen keine Beschäftigungsbewilligung.
Personen mit einer Aufenthaltskarte haben ebenso einen unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; sie können indessen eine Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmebescheinigung beim AMS Esteplatz stellen, der ihnen diesen Status bestätigt.