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WS 2020/21

Erlass der Studiengebühren aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19

Das Rektorat hat beschlossen, Studierenden, die wirtschaftliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 erlebt haben, einmalig den Studienbeitrag für das Sommersemester 2021 zu erlassen. Die Regelung gilt für Studierende, die Studienbeiträge in der Höhe von EUR 726,72 im Semester zahlen. Voraussetzung für die Erlassung des Studienbeitrags ist die Erfüllung folgender Bedingungen: die vorgesehene Studienzeit wurde im Sinne von § 91 Abs. 1 UG um nicht mehr als zwei Semester überschritten oder du warst nicht länger als zwei Semester prüfungsinaktiv Es muss eine eidesstaatliche Erklärung abgegeben werden, dass die Zahlung des vorgeschriebenen…