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Stellungnahme der Hochschüler_innenschaft AkBild zur UG-Novelle 2020/21

Der hier vorliegende Gesetzesentwurf, bringt neben einigen Klarstellungen und nützlichen Ergänzungen, in Summe massive Verschlechterungen für den gesamten Hochschulsektor. Aus unserer Sicht wurde das Ziel eines lebensnahen Studienrechts keineswegs durch diese Novelle erreicht, sondern Ausschlussmechanismen im Bildungssystem etabliert und dem seit Jahrzehnten andauernden Prozess einer leistungsorientierten und zunehmend entdemokratisierten Hochschullandschaft Vorschub geleistet. Bestrebungen nach Bildungsgerechtigkeit aller und Autonomie der Hochschulen sind als rezessiv – im besten Fall stagnierend zu bewerten und an wichtigen Punkten im Gesetzestext wurde verabsäumt den Herausforderungen unserer Zeit in einem gesetzlichen Rahmen entgegenzuwirken

Somit sei den folgenden Kommentaren zu den Bestimmungen vorangestellt, dass der vorliegende Gesetzesentwurf als Ganzes negativ zu bewerten ist und abzulehnen ist.

Stellungnahme der Hochschüler_innenschaft an der AkBild zum Download
Die (noch) geltende Fassung des UG 2002 ist nachzulesen im Rechtsinformationssystem des Bundes

Wir verweisen auch auf die Stellungnahme von Bildung brennt zum selben Gesetzesentwurf, der wir uns vollinhaltlich anschließen.

Auf der Homepage von Bildung brennt können zudem die zentralen Begrifflichkeiten nachgelesen werden, siehe: https://bildung-brennt.at/faq/

Für mehr Informationen zu Bildung brennt: https://bildung-brennt.at