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Recht auf Bildung und Sprachen für alle statt Diskriminierung und Ausschluss!

22.12.2015 Gemeinsame Stellungnahme des Rektorates, des Senates und der ÖH der Akademie der bildenden Künste Wien zur beabsichtigten Novellierung des Asylgesetzes:

Recht auf Bildung und Sprachen für alle statt Diskriminierung und Ausschluss!

Rektorat, Senat und ÖH der Akademie der bildenden Künste Wien verurteilen die geplanten wiederholten Verschärfungen im Asylgesetz. Änderungen wie das sogenannte „Asyl auf Zeit“ widersprechen zutiefst dem Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention und die Verschärfungen in Punkto Familiennachzug, führt zu einer massiv erschwerten und andererseits aber immer wieder geforderten Integration.

Die geplante Abschaffung des unbefristeten Aufenthalts nach einer positiven Asylanerkennung und die Beschränkung auf 3 Jahre bedeuten neben einem unnötigen Verwaltungsaufwand große Unsicherheit für Geflüchtete und deutliche Hürden bei der Etablierung stabiler Lebensverhältnisse, etwa bei der Arbeits- und Wohnungssuche.

Auch die geplante Verhinderung Familienangehörige aus Kriegs- und Krisengebieten legal ins Land zu holen, nimmt vielen Geflüchteten jegliche Zukunftsperspektive und schafft neue Risiken.

Der Zugang zum Spracherwerb ist nicht nur für die Asylwerber_innen ein wesentliches Erfordernis, um sich in einer Gesellschaft neu zu orientieren, auch ist es für die gesamtgesellschaftliche Stabilität notwendig – Integration muss erleichtert und nicht erschwert werden. Integration kann nur gelingen, wenn sie von beiden Seiten gewollt wird. Daher fordert die Akademie der bildenden Künste Wien, dass Asylwerber_innen unverzüglich nach ihrer Ankunft in Österreich Sprachkurse angeboten werden. Der Spracherwerb darf nicht in Zusammenhang mit den Asylverfahren stehen, dauern doch diese manchmal mehrere Jahre. Diese Zeit soll jedenfalls genutzt werden, um Asylwerber_innen die Möglichkeit zu geben, Sprachkurse zu besuchen, ja es sollte gesetzlich normiert werden, dass für jeden/jede Asylwerber_in ein Platz in einem Sprachkurs binnen drei Monaten ab Ankunft von Seiten der Republik Österreich zur Verfügung gestellt werden muss.

Für die Akademie der bildenden Künste Wien ist das Recht auf Bildung und Ausbildungen, über den Sprachkurs hinausgehend zu beginnen oder weiterzuführen, für Asylwerber_innen eine Notwendigkeit! Wie soll ein Start für Jugendliche möglich sein, wenn sie nicht die Sprache lernen können und eine weitere Bildung/Ausbildung dadurch erschwert, ja sogar verunmöglicht wird?

Wir schließen uns daher der Forderung der „IG Arbeitsbedingungen DaZ/DaF /Basisbildung“ sowie der Stellungnahme zur Novellierung des Asylgesetzes der ÖH-Bundesvertretung und „helping hands“ an und sprechen uns für ein Recht auf Zugang zum Spracherwerb und gesellschaftliche Teilhabe für alle aus. Die vorgeschlagenen Änderungen des Asylgesetzes vernachlässigen aktuelle Missstände und bauen diese im Gegenteil aus.

Rektorat, Senat und ÖH der Akademie der bildenden Künste Wien

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Claudia Kaiser
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